Der Geschädigte kann einen Anspruch auf Verdienstausfall geltend machen, wenn er aufgrund des Unfalls seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann und dadurch einen nachweisbaren Schaden erleidet.
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
im Großraum Erlangen und Fürth
Der Geschädigte kann einen Anspruch auf Verdienstausfall geltend machen, wenn er aufgrund des Unfalls seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann und dadurch einen nachweisbaren Schaden erleidet.