Zeitaufwand

Jeder, der einen Unfall hat, muss für die Regulierung Zeit aufwenden, z.B. für Fahrten zur Werkstatt, Gespräche mit dem Rechtsanwalt, Arztbesuche etc. Selbst wenn Sie dadurch einen Verdienstausfall erleiden, ist dieser Zeitaufwand nach der ständigen Rechtsprechung nicht erstattungsfähig.