Was tun wenn’s kracht?

Ein Verkehrsunfall ist so gut wie immer mit Ärger und rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden.
Wer ist schuld? Welche Kosten kommen auf mich zu? Zahlt die Versicherung?
Ihre Rechte sollten Sie durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten und durchsetzen lassen.
Die Versicherung des Schadensverursachers ist verpflichtet die Kosten für meine Tätigkeit zu übernehmen.
Eine Kostenübernahme Ihrer Rechtsschutzversicherung kläre ich zudem direkt für Sie.

Dr.* Michaela Weiß

(*Universität Bratislava)

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Spezialisierungen

  • Regulierung von Verkehrsunfällen
    und sonstigen Schäden
  • Versicherungsrecht

Rechtsanwältin Dr. Michaela Weiß berät Sie kompetent in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, klärt Sie über Ihre Rechte auf und setzt Ihre Ansprüche durch.

Ihre Ansprüche

Kennen Sie alle Ansprüche die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen?
Eine Aufzählung der gängigsten  Positionen habe ich Ihnen hier zusammengestellt.
Aber warum wollen Sie sich die Mühe machen selber mit der Versicherung zu verhandeln?
Die Versicherung des Schadensverursachers ist verpflichtet die Kosten für meine Tätigkeit zu übernehmen.

„Abzug neu für alt“

Bei den Reparaturkosten darf die Versicherung einen "Abzug neu für alt" vornehmen, wenn durch den Einbau neuer Teile eine Wertverbesserung an Ihrem Fahrzeug eintritt.

Ab- und Anmeldekosten

Hierbei handelt es sich um Kosten wie Ab- und Anmeldegebühren bei der Zulassungsbehörde, Entwertung der alten Kennzeichen, Kosten der neuen Kennzeichen. Sie werden derzeit mit pauschal EUR 70,00 erstattet.

Abschleppkosten

Ist nach einem Verkehrsunfall das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig und muss mit Hilfe Dritter vom Unfallort entfernt werden, so sind die damit verbundenen Kosten von der gegnerischen Versicherung zu erstatten....

Entsorgungskosten

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr reparabel ist, müssen Sie Überlegungen anstellen, wie Sie es verwerten. Wenn kein Restwert zu erzielen ist, bleibt nur noch die Verschrottung.
Wegen des hohen Anteils...

Fahrtkosten

Sowohl Fahrten mit dem Taxi oder dem eigenen PKW zu behandelnden Ärzten, zur Krankengymnastik oder Physiotherapie können geltend gemacht werden.

Haushaltsführungsschaden

Dieser sogenannte "Hausfrauenschaden" berücksichtigt die Arbeitsleistung einer im Haushalt tätigen Person. Er richtet sich in erster Linie nach der Größe der Familie und des täglichen üblichen Zeitaufwandes.

Heilbehandlungskosten

Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz der durch den Unfall verursachten Heilbehandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation, Rezeptzuzahlungen, etc.).

Merkantiler Minderwert (Wertminderung)

Ein von vielen nicht gekannter aber nach einem Verkehrsunfall zu ersetzender Vermögensschaden ist der nach der Reparatur vielfach verbleibende merkantile Minderwert. Dieser beruht darauf, dass ein Fahrzeug, das...

Mietwagen

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder zumindest nicht mehr verkehrssicher ist, können Sie für die Dauer der Reparatur bzw. für den für die Beschaffung eines...

Nutzungsausfallentschädigung

Alternativ zu der Inanspruchnahme eines Mietwagens kann, soweit die Voraussetzungen vorliegen, der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung bestehen. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich...

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Super freundliches Team, sehr gute Anwälte!
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