Unkostenpauschale

Generell wird eine Unkostenpauschale (für Telefongebühren, Porto, etc.) in Höhe von ca. EUR 26,00 geltend gemacht, ohne dass die hierfür getätigten Aufwendungen konkret nachgewiesen werden müssen. Übersteigen die eigenen Auslagen im Einzelfall diese Grenze, so können die tatsächlich entstandenen Kosten unter Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet werden.