Standgebühr

Wenn nach dem Unfall Ihr Wagen auf dem Gelände einer Werkstatt oder eines Abschleppdienstes steht, müssen Sie hierfür eine tägliche Standgebühr zahlen. Diese Pauschale muss von der Versicherung des Unfallschädigers für den Zeitraum übernommen werden, der notwendig ist, um das Gutachten zu erholen und anschließend den Wagen entweder in eine Werkstatt zu verbringen, zu veräußern oder zu verschrotten. Der übliche Zeitrahmen hierfür beläuft sich auf ca. eine Woche.