Schmerzensgeld

Bei Körperverletzungen hat der bei einem Unfall Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für die bei einem Unfall erlittenen physischen und psychischen Schäden erbringen, es stellt u. a. einen Ersatz für die entgangene Lebensfreude dar, z. B. bei langem Krankenhausaufenthalt oder Veränderung des Lebensstils aufgrund der erlittenen Verletzungen.