Totalschaden

Früher unterschied man zwischen „technischem“ und „wirtschaftlichen“ Totalschaden. Durch die Entwicklung in der Karosserie-Reparatur ist ein „technischer“ Totalschaden heute eher selten. Ein „wirtschaftlicher“ Totalschaden liegt dagegen häufiger vor: Dieser liegt vor, wenn der Wiederbeschaffungswert, (also der Wert, den Sie selbst für ein gleichwertiges Kfz bei einem als seriös bekannten Händler incl. Umsatzsteuer zahlen müssten) niedriger ist als die Reparaturkosten. Ob ein Totalschaden vorliegt und wie hoch der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges ist, ist von einem Sachverständigen zu ermitteln.
Am Rande sei hier erwähnt: Der Geschädigte kann, um seinem Integritätsinteresse gerecht zu werden, sein Auto auch beim Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen, soweit die Reparaturkosten plus Minderwert 30% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen.