Sachverständiger

Ab einer zu erwartenden Reparaturkostenhöhe von ca. € 750,- oder wenn mit einem wirtschaftlichen Totalschaden zu rechnen ist, ist ein Sachverständiger zu beauftragen. Eine Begutachtung durch die Gegenseite sollte vermieden werden. Die Kosten des Gutachters müssen im Falle der alleinigen Verursachung des Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung getragen werden, in den übrigen Fällen werden die Kosten je nach Verursachungsbeitrag gequotelt.