Merkantiler Minderwert (Wertminderung)

Ein von vielen nicht gekannter aber nach einem Verkehrsunfall zu ersetzender Vermögensschaden ist der nach der Reparatur vielfach verbleibende merkantile Minderwert. Dieser beruht darauf, dass ein Fahrzeug, das Unfallschäden von einigem Gewicht erlitten hat, im Verkehr in der Regel trotz ordnungsgemäßer Reparatur geringer bewertet wird als ein unfallfreies Fahrzeug. Der merkantile Minderwert wird in der Regel vom Sachverständigen errechnet.