Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz der durch den Unfall verursachten Heilbehandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation, Rezeptzuzahlungen, etc.).
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
im Großraum Erlangen und Fürth
Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz der durch den Unfall verursachten Heilbehandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Rehabilitation, Rezeptzuzahlungen, etc.).