Sowohl Fahrten mit dem Taxi oder dem eigenen PKW zu behandelnden Ärzten, zur Krankengymnastik oder Physiotherapie können geltend gemacht werden.
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
im Großraum Erlangen und Fürth
Sowohl Fahrten mit dem Taxi oder dem eigenen PKW zu behandelnden Ärzten, zur Krankengymnastik oder Physiotherapie können geltend gemacht werden.