Dieser sogenannte „Hausfrauenschaden“ berücksichtigt die Arbeitsleistung einer im Haushalt tätigen Person. Er richtet sich in erster Linie nach der Größe der Familie und des täglichen üblichen Zeitaufwandes.
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
im Großraum Erlangen und Fürth
Dieser sogenannte „Hausfrauenschaden“ berücksichtigt die Arbeitsleistung einer im Haushalt tätigen Person. Er richtet sich in erster Linie nach der Größe der Familie und des täglichen üblichen Zeitaufwandes.