Entsorgungskosten

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr reparabel ist, müssen Sie Überlegungen anstellen, wie Sie es verwerten. Wenn kein Restwert zu erzielen ist, bleibt nur noch die Verschrottung.
Wegen des hohen Anteils an Sondermüll, den jedes Auto enthält (Batterie, Öl, etc.) und dem hohen Aufwand bei der Mülltrennung wird Ihnen i. d. R. kein Autoverwerter das Fahrzeug kostenlos abnehmen. Die Kosten der Verschrottung liegen zwischen EUR 100,00 und EUR 300,00. Diese können gegen Nachweis (Vorlage der Rechnung des Verwerters) von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt verlangt werden.