Hierbei handelt es sich um Kosten wie Ab- und Anmeldegebühren bei der Zulassungsbehörde, Entwertung der alten Kennzeichen, Kosten der neuen Kennzeichen. Sie werden derzeit mit pauschal EUR 70,00 erstattet.
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
im Großraum Erlangen und Fürth
Hierbei handelt es sich um Kosten wie Ab- und Anmeldegebühren bei der Zulassungsbehörde, Entwertung der alten Kennzeichen, Kosten der neuen Kennzeichen. Sie werden derzeit mit pauschal EUR 70,00 erstattet.