Bei den Reparaturkosten darf die Versicherung einen „Abzug neu für alt“ vornehmen, wenn durch den Einbau neuer Teile eine Wertverbesserung an Ihrem Fahrzeug eintritt.
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
im Großraum Erlangen und Fürth
Bei den Reparaturkosten darf die Versicherung einen „Abzug neu für alt“ vornehmen, wenn durch den Einbau neuer Teile eine Wertverbesserung an Ihrem Fahrzeug eintritt.