Umbaukosten

Kaufen Sie nach dem Unfall ein anderes Fahrzeug und lassen Sie Teile wie das Radio, Anhängerkupplung, o.ä von dem bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug in das „neue“ Fahrzeug durch eine Werksatt umbauen, dann müssen auch diese Umbaukosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden – allerdings nur gegen Nachweis, also gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung.