Nutzungsausfallentschädigung

Alternativ zu der Inanspruchnahme eines Mietwagens kann, soweit die Voraussetzungen vorliegen, der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung bestehen. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Typ Ihres geschädigten Fahrzeuges, die sich an der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch orientiert.