Reparaturkosten

Ab einer zu erwartenden Reparaturkostenhöhe von ca. € 750,00 oder wenn mit einem wirtschaftlichen Totalschaden zu rechnen ist, ist ein Sachverständiger zu beauftragen, um das Unfallfahrzeug zu begutachten.
Wird das Fahrzeug in einer Reparaturwerkstatt instandgesetzt, dann benötigen wir die Reparaturkostenrechnung. Grundsätzlich sollten vor der Reparatur aussagekräftige Fotos vom beschädigten Fahrzeug gefertigt werden.