Häufig wird nach einem Verkehrsunfall der Schaden und der daraus resultierende Schadenersatzanspruch direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, ohne zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dabei werden ersatzpflichtige Schadenspositionen mangels Kenntnis - zur Freude der gegnerischen Haftpflichtversicherung - nicht geltend gemacht. Deshalb sollten Sie sich bei einer Schadensabrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung von einem Anwalt vertreten lassen, um...
![Fachanwälting Dr. Michaela Weiß](https://www.unfall-erlangen.de/wp-content/uploads/2017/03/dr-michaela-weiss.jpg)