Häufig wird nach einem Verkehrsunfall der Schaden und der daraus resultierende Schadenersatzanspruch direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, ohne zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dabei werden ersatzpflichtige Schadenspositionen mangels Kenntnis – zur Freude der gegnerischen Haftpflichtversicherung – nicht geltend gemacht. Deshalb sollten Sie sich bei einer Schadensabrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung von einem Anwalt vertreten lassen, um sämtliche Ihnen zustehende Schadenspositionen geltend machen zu können. Vor allem umfasst der Schadensersatzanspruch auch die entstehenden Rechtsanwaltskosten.